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    Compliance 28.8.2024 Lesezeit: 6 min

    DORA-Verordnung: Was Finanzdienstleister jetzt tun müssen

    DSOC Security Team

    Expertise Center

    Die Digital Operational Resilience Act (DORA) tritt in Kraft. Wie Banken und Versicherungen ihre IT-Resilienz nachweisen müssen.

    Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) verschärft die EU die Anforderungen an die IT-Sicherheit im Finanzsektor massiv. Ab Januar 2025 müssen Banken, Versicherungen, Krypto-Dienstleister und deren IT-Dienstleister strenge Vorgaben zum IT-Risikomanagement, zum Vorfallsmanagement (Incident Reporting) und zu regelmäßigen Sicherheitsprüfungen (Penetration Testing) erfüllen. Für viele Akteure im Finanzmarkt bedeutet dies einen enormen Kraftakt. DORA verlangt nicht nur präventive Maßnahmen, sondern den konkreten Nachweis der 'digitalen Widerstandsfähigkeit'. Ein wesentlicher Baustein zur Erfüllung der DORA-Anforderungen ist ein kontinuierliches Monitoring der IT-Infrastruktur. Das Deutschland Security Operations Center (DSOC) unterstützt Finanzunternehmen dabei, die geforderten Erkennungs- und Reaktionsfähigkeiten (Detection & Response) bereitzustellen. Durch unsere BSI-konformen Prozesse und lückenlose Dokumentation helfen wir Ihnen, Audits erfolgreich zu bestehen und regulatorische Strafen zu vermeiden.

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